Warnhinweise

Tuningmaßnahmen führen bei E-Mountainbikes dazu, dass diese nicht mehr zum Verkehr auf öffentlichen Straßen im Sinne der StVZO zugelassen sind. Eine rechtlich zulässige Benutzung ist daher nur auf Privatgrundstücken oder – sofern zugelassen – bei Wettbewerben möglich. Das Führen von getunten E-Mountainbikes auf öffentlichen Straßen kann zu einer Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) sowie Fahrens ohne Versicherungsschutz (§ 6 PflVG) führen. Tuningmaßnahmen am E-Mountainbike können zu einem Verlust von Gewährleistungsrechten und Herstellergarantien führen. Darüber hinaus können Tuningmaßnahmen bei Unfällen zu einem Verlust des Versicherungsschutzes und von Leistungen der Unfallopferhilfe führen. Das durch Tuningmaßnahmen modifizierte E-Mountainbike ist durch die höhere Geschwindigkeit einer zusätzlichen Belastung ausgesetzt, was zu Sicherheitsrisiken führen kann.